Für engagierte Hundehalter ist es selbstverständlich, den Hundekot mit einem „Gassi-Sackerl“ aufzunehmen und im nächsten Mistkübel verschwinden zu lassen. In ländlichen Gebieten ist das für alle öffentlichen Anlagen (Straßen, Plätze, Gehsteige, Park- und Grünanlagen, Kinderspielplätze, Sportanlagen, Musikpavillons etc.) und auch für alle landwirtschaftlichen Flächen gesetzlich vorgeschrieben. Die Felder und Wiesen müssen unbedingt frei von Hundekot bleiben, da sonst die dort weidenden Kühe schwer erkranken können.
In der Region Wilder Kaiser befinden sich daher an fast allen Spazier- und Wanderwegen Gassi-Sackerl-Spender und Mülleimer. Sollte jedoch ein Häufchen liegen bleiben, ist mit einer Geldstrafe von bis zu € 2.000 zu rechnen. Die Pflicht der Hundekotaufnahme gilt immer und überall!
EU-Heimtierausweis bzw. internationalen Impfpass
Nummer der Haftpflichtversicherung
Hundeleine, ev. Maulkorb
Schlafdecke, Lieblingsspielzeug, Bürste
Fertigfutter, Leckerlis, Wasser- und Futternapf, ev. Löffel
Für die Reise: Wasserflaschen
Alte Handtücher, falls er nass oder dreckig wird
Bei langen Wanderungen und Touren am Urlaubsort: ev. Hundeschuhe
Reiseapotheke: Zeckenzange, Jodlösung zur Desinfektion bei Wunden, Wundsalbe, ev.
Reisetabletten, Verbandsmaterial
Hunde haben entlang der Spazier- und Wanderwege in der Region viel Platz für freien Auslauf. In Bussen, Parks, öffentlichen Gebäuden (auch in Geschäften und Gasthöfen) sowie in der Nähe von Weideflächen müssen Hunde bitte zur eigenen und zur - subjektiven - Sicherheit anderer an die Leine. In Going darf die Leine maximal drei Meter lang sein, in Ellmau und Söll nicht länger als zwei Meter. Zudem gilt in Söll die Leinenpflicht auch auf Feld- und Wanderwegen außerhalb des Ortsgebietes - diese sind auf dem Ortsplan eingezeichnet.
Die Leinenpflicht gilt ohne Ausnahme, auch für ganz brave oder kleine Hunde. Nachlässigkeit kann ein Loch von bis zu € 360 in die Geldbörse des Hundehalters reißen. Die für den Stadthund ungewohnten Gerüche der alpinen Flora und Fauna können auch zu unerwarteten Reaktionen des Hundes führen. Also besser auch einen folgsamen Hund an die Leine nehmen, als ihn später zurückpfeifen zu müssen!
In allen Regionalbussen und auch im kostenlosen Wander- und Bäderbus KaiserJet können Sie Ihren angeleinten Vierbeiner natürlich mitnehmen (Beißkorbpflicht). Die Bergbahnen von Ellmau, Scheffau und Söll bringen Ihren angeleinten Hund (ohne Beißkorbpflicht) auch sicher auf den Berg.
Wer mit dem Zug anreist, kann den Hund mit einer Hundefahrkarte mit ins Abteil nehmen. In der Bahn gilt Leinen- und Beißkorbpflicht. Kleine Schoßhunde in einer Hundebox fahren kostenlos mit.
An heißen Sommertagen verschafft ein Sprung in den Gebirgsbach Abkühlung. Bitte beachten Sie, dass die Seen der Region nicht zur Erfrischung für Hunde dienen. Wer seinem Hund dennoch ein ausgiebiges Seebad spendieren möchte, besucht den Gieringer Weiher in den Wäldern von Reith bei Kitzbühel.
Auch im Winter locken weitläufige Wanderwege zum Spazieren und Gassi gehen ein. Da diese parallel zu den Langlaufloipen verlaufen, ist besonders auf die Leinenpflicht zu achten. Zudem führen die winterlichen Wege über Wiesen, auf denen im Sommer Kühe grasen. Deshalb sind unbedingt die "Gassi-Sackerl" und Mülleimer zu verwenden, die sich an den Wegkreuzungen befinden.
Vor allem im Frühsommer, wenn viele Wildtiere ihre Jungen bekommen, sollte der Hund im Wald angeleint werden, da ihn sein angeborener Jagdtrieb schnell zum Wilderer macht! Jäger kennen bei wildernden Hunden kein Pardon. Im Hochgebirge schützt die Leine nicht nur das Wild sondern auch den Hund. Stellt er nämlich plötzlich Gämsen nach, zieht er in Fels und Schotter schnell den Kürzeren.