Gassi-Sackerl

Für engagierte Hundehalter ist es selbstverständlich, den Hundekot mit einem „Gassi-Sackerl“ aufzunehmen und im nächsten Mistkübel verschwinden zu lassen. In ländlichen Gebieten ist das für alle öffentlichen Anlagen (Straßen, Plätze, Gehsteige, Park- und Grünanlagen, Kinderspielplätze, Sportanlagen, Musikpavillons etc.) und auch für alle landwirtschaftlichen Flächen gesetzlich vorgeschrieben. Die Felder und Wiesen müssen unbedingt frei von Hundekot bleiben, da sonst die dort weidenden Kühe schwer erkranken können.

In der Region Wilder Kaiser befinden sich daher an fast allen Spazier- und Wanderwegen Gassi-Sackerl-Spender und Mülleimer. Sollte jedoch ein Häufchen liegen bleiben, ist mit einer Geldstrafe von bis zu € 2.000 zu rechnen. Die Pflicht der Hundekotaufnahme gilt immer und überall!

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